In dem Bild sind zwei Hände zu sehen, die sich gegenseitig berühren. Eine Hand hält einen dünnen, flexiblen Gegenstand, der wie ein kleiner Draht oder ein Stück Faden aussieht. Die Hände sind leicht rissig und zeigen einige Altersmerkmale. Im Hintergrund ist ein Teil des Körpers zu sehen, der in einer bequemen Position sitzt. Der Untergrund ist aus einem Material, das strukturiert aussieht.

Helfen Sie – hier, jetzt und in Zukunft.Mit einer Testamentsspende

Mit dem letzten Willen Zukunft gestalten

Viele Menschen möchten auch über ihren eigenen Tod hinaus helfen. Ihre Solidarität mit Menschen in schwierigen Lebenssituationen soll weiterleben. Deshalb bedenken sie den ASB in NRW in ihrem Testament, als Erben oder mit einem Vermächtnis. So lebt ihre Fürsorge für andere weiter und sie schenken Hoffnung und Zuversicht

Ein Testament bedeutet darüber hinaus Klarheit. Es gibt Sicherheit darüber, was mit dem eigenen Vermögen geschieht und von den eigenen Werten bleibt. Es sorgt dafür, dass im Ernstfall keine Fragen offenbleiben und vermeidet Konflikte unter den Hinterbliebenen.

Die Entscheidungen, wie das eigene Testament aussehen soll, brauchen Zeit, Vertrauen – und manchmal ein persönliches Gespräch. Wir sind gerne für Sie da.

Eine ältere Frau sitzt an einem Tisch und schreibt mit einem roten Stift in ein Notizbuch. Sie trägt eine rote Strickjacke und ein gemustertes Hemd. Im Hintergrund sind Möbel und Bilderrahmen zu sehen. Die Atmosphäre wirkt aufmerksam und freundlich.

Ihre Hilfe kommt an.

Der ASB in NRW ist als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit. Ihr Vermögen kommt also ohne Abzüge dort an, wo sie gebraucht wird - bei den Menschen.

Ein gültiges Testament verfassen

Damit Ihr Testament rechtsgültig ist und die von Ihnen gewünschte Wirkung entfaltet, muss es entsprechend verfasst sein. Es gibt drei gängige Formen des Testaments:

1. Handschriftliches Testament

Das Testament muss vollständig von Hand geschrieben, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben sein. Ihr Wille sollte eindeutig formuliert sein.  

2. Gemeinschaftliches Testament für Ehepaare

Ehegatten (oder eingetragene Lebenspartner:innen) können ein gemeinsames Testament verfassen – etwa das sogenannte Berliner Testament. Darin setzen sie sich meist gegenseitig als Alleinerbende ein. Nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen erben dann die im Testament benannten Personen oder Organisationen.

3. Notarielles Testament

Wer ein größeres Vermögen, Immobilien oder komplexe Wünsche hat, ist mit einem notariellen Testament gut beraten. Es wird beim Notar beurkundet und amtlich verwahrt. 

„Ich möchte weiterhin helfen.“

Frau Gross, 89, hat sich 15 Jahre lang ehrenamtlich beim ASB in NRW engagiert. Die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und alten Menschen war ihr immer besonders wichtig. „Die Menschen sind zu meiner Familie geworden“, sagt sie, die selbst keine Familie hat. Frau Gross begleitete Freizeitangebote, half bei Veranstaltungen, hörte zu – oft reichte schon eine gehaltene Hand. Menschen in schwierigen Lebenslagen lagen ihr immer am Herzen. Deshalb hat sie den ASB in NRW in ihrem Testament bedacht. „Ich habe mein Leben lang geholfen – und möchte das auch danach. Mein letzter Wille soll Menschen in schwierigen Lebenssituationen Freude schenken.“

Wie ein Testament zugunsten des ASB wirkt

In vier Schritten zum Testament

  1. Nehmen Sie sich die Zeit, gut zu überlegen, was Ihr Testament beinhalten soll.
  2. Formulieren Sie Ihr Testament.
  3. Lassen Sie sich, falls erforderlich, von einem Fachanwalt oder einem Notar beraten.
  4. Bewahren Sie Ihr Testament sicher auf und teilen Sie einer Vertrauensperson den Aufbewahrungsort mit. Alternativ können Sie es auch gegen eine Gebühr beim örtlichen Nachlassgericht hinterlegen.

Wenn Sie Menschen in NRW mit einer Testamentsspende unterstützen möchten, sprechen Sie uns gerne an. 

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