Am 3. Juni 2026 war der Arbeiter-Samariter-Bund NRW e.V. als geladener Sachverständiger bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen vertreten. Grundlage der Anhörung war der Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel:
„Geburtshilfe sichern – Hebammen unterstützen – selbstbestimmte Geburt für Frauen ermöglichen!"
Für den ASB NRW nahm Stefanie Könitz-Goes, Projektleiterin des ASB-Hebammenprojekts, als Expertin an der Anhörung teil. Sie brachte die langjährige Praxiserfahrung des ASB in NRW aus dem Betrieb von 11 ASB-Hebammenzentralen und 2 ASB-Hebammenmobilen in Nordrhein-Westfalen in die parlamentarische Debatte ein.
Warum der ASB NRW als Experte?
Der ASB in NRW ist seit 2018 aktiver Akteur in der ambulanten Hebammenversorgung. Was als Leuchtturmprojekt in Bochum begann, ist heute ein landesweites Netzwerk:
11 ASB-Hebammenzentralen bringen Schwangere, Wöchnerinnen und Familien mit Hebammen zusammen – kostenlos, wohnortnah und persönlich. Ergänzt wird das Angebot durch 3 ASB-Hebammenmobile, die niedrigschwellig dorthin fahren, wo die Regelversorgung nicht ausreicht – zu Frauen und Familien in sozial benachteiligten Lagen, mit Sprachbarrieren oder in unterversorgten Regionen.
Diese einzigartige Praxiserfahrung macht den ASB in NRW zu einem gefragten Gesprächspartner – nicht nur in der Fachöffentlichkeit, sondern nun auch im Landtag NRW.
Die Kernbotschaften des ASB NRW in der Anhörung
In seinem schriftlichen Expertenbeitrag, der am 19. Mai 2026 beim Landtag eingereicht wurde, benennt der ASB NRW klar:
Das Problem ist nicht nur die Zahl der Hebammen, es ist die fehlende Struktur.
Viele Frauen finden keine Hebamme, obwohl sie einen gesetzlichen Anspruch darauf haben (§§ 24c, 24d, 24f SGB V). Der Grund: Es fehlt an Koordination, Information und niedrigschwelligem Zugang. Allein die ASB-Hebammenzentrale Bochum hat von 2018 bis Mitte 2025 über 10.000 Anfragen von Frauen und Familien bearbeitet und bis auf 180 Nichtvermittlungen alle erfolgreich vermittelt.
Der ASB NRW fordert daher:
- Strukturierte Hebammenvermittlung als Teil der Regelversorgung – Koordinierende Angebote wie die ASB-Hebammenzentralen müssen anerkannt und dauerhaft finanziert werden.
- Mehr Versorgungsangebote für vulnerable und benachteiligte Zielgruppen – Das Modell der ASB-Hebammenmobile sollte weiter gefördert werden.
- Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände – Bei der Entwicklung eines Landeskonzepts zur geburtshilflichen Versorgung müssen Praxisakteure wie der ASB als gleichberechtigte Partner einbezogen werden.
- Bessere Rahmenbedingungen für freiberufliche Hebammen – Bürokratieabbau und faire Vergütung sind dringend notwendig.
- Regelmäßige Versorgungsberichterstattung – Praxisdaten aus der ambulanten Hebammenvermittlung müssen in die Gesundheitsberichterstattung des Landes einfließen.
- NRW als Vorreiter eines Bundesmodells – Die in NRW gewonnenen Erfahrungen sollen in die Bundespolitik eingebracht werden.
Ein Modell mit bundesweiter Strahlkraft
Das ASB-Hebammenprojekt NRW wird bereits als „Good Practice"-Beispiel für strukturierte, koordinierende Hebammenversorgung anerkannt. ASB-Landesverbände in Hamburg, Berlin, Bayern und Hessen prüfen die Übertragung des Modells in ihre Regionen.
Die Anhörung im Landtag NRW ist ein weiterer wichtiger Schritt: Der ASB NRW bringt seine Stimme dort ein, wo politische Weichen gestellt werden, für eine Versorgung, die alle Frauen und Familien erreicht.
„Ein guter Anfang für jedes Leben – das ist nicht nur das Leitmotiv unserer Arbeit. Es ist ein gesellschaftlicher Auftrag, den wir gemeinsam mit der Politik, den Hebammen und den Familien in NRW erfüllen wollen."
Weitere Informationen:
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