Brandschutzhelfer

KV MettmannErste Hilfe

Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer sind Mitarbeiter eines Unternehmens, die durch ein Seminar und anschließende, regelmäßige Fortbildungen eine entsprechende Zusatzqualifikation erworben haben und bei einem (Brand-)Notfall im Unternehmen Sonderaufgaben wahrnehmen können. Diese sind bspw. das Löschen von Klein- / Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung, Mithilfe bei von Evakuierungsmaßnahmen im Notfall u.v.m.

Inhalte dieses Seminars sind u.A.:

-          - Grundzüge des Brandschutzes

-          - Betriebliche Brandschutzorganisation

-          - Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

-          - Gefahren von Bränden

-          - Verhalten im Notfall

 

Das Seminar gliedert sich in theoretische und praktische Inhalte und beinhaltet auch eine Feuerlöschübung.

Die Anzahl an im Unternehmen vorzuhaltenden Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung eines jeden Unternehmens und wird u.a. durch folgende Bestimmungen geregelt:

- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“

- Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“

- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“

 

Zielgruppe:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens, die als Brandschutzhelfer tätig werden sollen; interessierte Privatpersonen.

 

Zeit / Ort:

Beginn: 09:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr

Das Seminar findet in unserem Schulungszentrum auf der Krischerstraße 58 in 40789 Monheim am Rhein statt.

Auf Anfrage kann das Seminar auch bei Ihnen im Unternehmen durchgeführt werden. Bitte sprechen Sie uns an!

 

Termine: auf Anfrage

Kosten: auf Anfrage

 

Das Seminar wird durchgeführt in Kooperation mit unserem Partner Brandschutz Zander