Expertise gefragt

Vertreter des ASB NRW zum Austausch über Novelle des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) im Landtag

KatastrophenschutzEhrenamtPresse

Dr. Stefan Sandbrink, Landesgeschäftsführer des ASB NRW, Dominik Hohnbaum, Leitung Referat Bevölkerungsschutz im ASB NRW und Ingo Schlotterbeck, Geschäftsführer des ASB Ostwestfalen-Lippe und Landesbeauftragter für Katastrophenschutz des ASB NRW haben mit den beiden Abgeordneten des Landtags Thomas Schnelle und Dr. Christos Katzidis über Änderungsbedarf des BHKG gesprochen, nachdem dieses zur Novelle ansteht. Dabei konnte u. a. die derzeit ungleiche Helferfreistellung thematisiert werden, nach der Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen selten bis nie für die weiterführenden Lehrgänge oberhalb der Standortebene - Gruppen- oder Zugführer - freigestellt werden. Die Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen nehmen sich dafür Urlaub oder Freizeitausgleich.

In den zurückliegenden großen Krisen hat der Arbeiter-Samariter-Bund gezeigt, dass er mit Fachexpertise auch außerhalb des Katastrophenschutzes wesentlich zur Bewältigung beigetragen hat. Aus diesem Grund plädiert der ASB für eine verstetigte Einbindung der Hilfsorganisationen in den Stäben auf allen Verwaltungsebenen.

Die Flutkatastrophe des Sommers 2021 hat deutlich gemacht, dass die Koordination der überörtlichen Hilfe verbesserungswürdig ist. Eine Koordination über die Ebene der Kreise und kreisfreien Städte hat sich als nicht zielführend erwiesen. Hier plädiert der ASB für Regelungen, die eine effiziente und zielführende Koordination der überörtlichen Hilfe ermöglicht. Darüber hinaus drängen die Fachverantwortlichen auf die Aufnahme der PSNV (Psychosoziale Notfallversorgung) in die Novelle sowie die Klärung der Begrifflichkeiten PSNV-B und PSNV-E und die Ressortzuweisung an das Innenministerium.

Die Vertreter des ASB NRW betonten die Notwendigkeit des Einsatzes der PSNV-Kräfte, der Rettungshunde- und Drohnenstaffeln im Rahmen des BHKG, auch unterhalb der Großeinsatzlage bzw. Katastrophe.

Ein weiteres wichtiges Thema war die Einbindung der Spontanhelfenden. Der ASB hat sich dieser Aufgabe gestellt und erarbeitet übergreifend Strukturen, in denen Spontanhelfende sinnvoll eingebunden werden können.

Hier die wesentlichen Forderungen des ASB NRW auf einen Blick:

  1. Helferfreistellung (§ 21 BHKG – Lohnfortzahlung, Verdienstausfall) – Herausforderungen in der Umsetzung des bereits geltenden Rechts sowie Helferfreistellung unterhalb der Großeinsatzlage bzw. Katastrophe
  2. Verstetigte Einbindung der anerkannten Hilfsorganisationen
  3. Koordinierung von überörtlichen Einsatzkräften bei Großeinsatzlagen oder Katastrophen
  4. Aufnahme der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) und Klarstellung der Begrifflichkeiten