Häufig gestellte Fragen zur ZUE

RV Münsterland

Häufig gestellte Fragen:

 

{slider 1. Wie lange werden die Menschen in der ZUE Münster untergebracht?}

In der Regel verbleiben die geflüchteten Menschen für einen Zeitraum von drei bis sechs Monate in der Einrichtung; in Einzelfällen bis zu 24 Monate.

{slider 2. Wie gestaltet sich die medizinische und gesundheitliche Versorgung?}

In der ZUE Münster gibt es einen separaten Sanitätsbereich. Medizinisches Fachpersonal (m/w/d) leistet hier Präventionsarbeit und eine akute Erstversorgung; darüber hinaus bietet dieses Personal Infoveranstaltungen und Schulungen im Bereich der Themenfelder Hygiene/Krankheitsprävention für die Bewohnerinnen und Bewohner an. Unser gesamtes Betreuungsteam ist in diesen Bereichen geschult und misst der Einhaltung hygienischer Standards höchsten Wert bei.

{slider 3. Welche Schwerpunkte hat die vor Ort geleistete Betreuungsarbeit?}

Grundsätzlich orientiert sich unsere Betreuungsarbeit an den Maßstäben eines gewaltfreien, respektvollen und wertschätzenden Umgangs. Wir konzentrieren uns in diesem Sinne auf die Aufgaben einer guten (Erst-)Versorgung und der gezielten Teilhabeförderung, die den geflüchteten Menschen dabei helfen soll, eine Tagesstruktur und Orientierung (zurück-)zugewinnen. Die inhaltlichen Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen der Information, der alters- und zielgruppengemäßen Freizeitgestaltung und der Einbindung durch die Arbeitsgelegenheiten der einrichtungsinternen Jobbörse. Zudem bieten wir seit Juli 2019 Deutsch-Erstorientierungskurse (EOK) an, die vom BAMF gefördert werden.

{slider 4. Wird Fachpersonal eingesetzt, das eine psychologische Betreuung und Beratung leistet?}

In unserem Betreuungsteam befindet sich ein hoher Anteil von sozialpädagogisch qualifizierten Mitarbeitenden, die aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation in diesem Bereich sensibilisiert sind und erste Unterstützungen leisten können. Wir bietet unser sozialpädagogisch qualifiziertes Personal im Bedarfsfall eine Vermittlung zu weiteren psychologischen Beratungsstellen und eine entsprechende Begleitung an.

{slider 5. Wie können die Vorgaben zum Gewaltschutz weitreichend und situationsbezogen umgesetzt werden?}

Die Betreuungsarbeit findet an jedem Tag rund um die Uhr statt, ebenso sind zu jeder Tages- und Nachtzeit die Kolleginnen und Kollegen vom Sicherheitsdienst vor Ort. Darüber hinaus ist eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei etabliert. Mit Blick auf die bauliche und räumliche Gestaltung, die Belegung und die Betreuung folgen wir den verpflichtenden Vorgaben des Landesgewaltschutzkonzepts des Landes NRW. Insbesondere der präventiven Arbeit (Vermeidung von potentiellen Konflikten, deeskalierendes Agieren, Vorhaltung von Rückzugs- und Schutzräumen, etc.) wird ein hoher Wert beigemessen. Unser Betreuungspersonal ist in diesem Bereich geschult - dies gilt gerade mit Blick auf die Einhaltung von Ablaufplänen bei akuten Gewalthandlungen - und es erfolgen regelmäßige Weiterbildungen.

{slider 6. Wie gestaltet sich der Umgang mit den Menschen, die wenig Aussicht auf eine langfristige Bleibeperspektive haben?}

Wir unterscheiden in unserer Arbeit bewusst nicht zwischen Menschen, die eine gute oder weniger gute Bleibeperspektive haben. Leitend ist für die betreuerische und pädagogische Arbeit stattdessen das Prinzip der sozialen Gleichwertigkeit. Dieses Prinzip schließt Unterstützungsleistungen, die aus einem besonderen Bedarf resultieren (wie etwa Vermittlungstätigkeiten im Bereich der Verfahrensberatung) mit ein.

{slider 7. Über welche Qualifikationen verfügt das eingesetzte Personal?}

Das von uns eingesetzte Personal verfügt insgesamt über langjährige Erfahrungen im Bereich der Flüchtlingshilfe. Unser Team weist einen hohen Anteil an qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften auf und zeichnet sich durch Mehrsprachigkeit und kulturelle sowie individuelle Vielfalt aus. Wir achten darauf, dass zu jeder Schicht ein angemessenes Verhältnis von männlichen und weiblichen Betreuungspersonen gewährleistet ist und sorgen für eine kontinuierliche Fortbildung unserer Beschäftigten.

{slider 8. Warum ist die Einrichtung für die Bürgerinnen und Bürger nicht schrankenlos geöffnet?}

Hierfür gibt es vor allem die folgenden Gründe: Zum einen soll für die Bewohnerinnen und Bewohner ein geschützter und sicherer Raum geschaffen werden. Außerdem möchten wir den geflüchteten Menschen die Möglichkeit geben, nach der Erstaufnahme in den Innen- und Außenbereichen erst einmal zur Ruhe zu kommen. Nicht zuletzt sollen durch diese Regelung die innerhalb der Einrichtung nur sehr begrenzt zur Verfügung stehenden Privatsphären nicht zusätzlich eingeschränkt werden.

{/sliders}