Parlamentarisches Frühstück in Brüssel: Austausch über die Bereichsausnahme Rettungsdienst

Am 4. September 2018, einen Tag vor der Anhörung am EuGH, ließen sich zahlreiche Europaabgeordnete der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D) sowie der Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA), auf Einladung von Dennis Radtke  MdEP (CDU/EVP) zum Umsetzungsstand der Bereichsausnahme informieren.

Anlass war die am 5. September 2018 beginnende Verhandlung vor dem EuGH, in der geklärt werden muss, ob die vom Europaparlament erwirkte Kommissionsrichtlinie und deren nationale Umsetzung in der Bundesrepublik rechtskonform ist.

 

NRW

 

Die im Rettungsdienst und Katastrophenschutz aktiven Organisationen, zu denen auch der ASB gehört, sind davon überzeugt, dass die Bereichsausnahme für den Rettungsdienst notwendig ist, um tariflich gesicherte Arbeitsplätze bei den Hilfsorganisationen zu erhalten und den Katastrophenschutz zu stärken.

 

Dennis Radtke MdEP betonte in einem Impulsreferat, von welcher Bedeutung die rechtsichere Umsetzung der vergaberechtlichen Bereichsausnahme ist, um das bewährte Bevölkerungsschutzsystem in der Bundesrepublik zu erhalten, prekären Beschäftigungsverhältnissen im Rettungsdient entgegen zu wirken, den Kommunen und Landkreisen vergaberechtliche Sicherheit zu geben und Planungssicherheit für die im Rettungsdienst beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen.

In dieser Argumentation wurde der Abgeordnete von den Johannitern, dem ASB, den Maltesern und dem Deutschen Roten Kreuz aus NRW unterstützt. Die anwesenden Europaabgeordneten sagten ihre Unterstützung dabei zu, die Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen rechtssicher und europakonform zu gestalten, um das deutsche Bevölkerungsschutzsystem zu erhalten, das im Wesentlichen auf ehrenamtlichem Engagement basiert.

Die Hilfsorganisationen machten deutlich, dass ein Scheitern der Bereichsausnahme und ihrer nationalen Umsetzung in der Bundesrepublik (§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB) eine konkrete Gefährdung des ehrenamtsbasierten Bevölkerungsschutzsystems in Deutschland bedeuten und das Berufsfeld Rettungsdienst – durch ruinöse Ausschreibungen – weiter unattraktiv machen würde.

 

„Uns ist es wichtig zu unterstreichen, dass die Kommissionsrichtlinie und die daraus resultierende nationale Umsetzung der Bereichsausnahme Rettungsdienst im Interesse aller Hilfsorganisationen und ihrer Mitarbeitenden sind“, so der ebenfalls anwesende ASB-NRW-Landesgeschäftsführer Dr. Stefan Sandbrink. „Daher war es gut, diese Gelegenheit zu haben, den EU-Abgeordneten zu erklären, welche Auswirkungen die aktuelle Ausschreibungspraxis auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst und auf die Zukunft des Bevölkerungsschutzes in Deutschland hat.“

Hier lesen Sie mehr zur Anhörung am EuGH.