In einer öffentlichen Anhörung im Bundestag forderte der ASB Deutschland gestern mehr Pflegeberatung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die Einführung des Pflegevorsorgefonds sieht der ASB kritisch. An der Ausarbeitung der ASB-Positionen (PDF) war auch der ASB NRW beteiligt.
Anfang 2015 soll eine Gesetzesänderung zur Ausweitung der Leistungen für Pflegebedürftige und zur Einführung des Pflegevorsorgefonds (5. Änderungsgesetz zum SGB XI) im Bundestag verabschiedet werden. Am 24. September 2014 hat hierzu die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags stattgefunden. Dort konnten ausgewählte Sachverständige zum geplanten Gesetz Stellung nehmen. Für den ASB vertrat Pflegeexperte Uwe Fichtmüller, Geschäftsführer des ASB Sachsen, die Positionen des ASB-Bundesverbandes.
Der ASB befürwortet die Änderungspläne in seiner Stellungnahme grundsätzlich, fordert aber auch Nachbesserungen. Demnach soll die Pflegeberatung stärker ausgebaut werden, zum Beispiel in Form von Case-Managern. Diese sollen den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen von Anfang an zur Seite stehen und ihnen in einer Lotsenfunktion helfen, sich im Regelungsdickicht zurechtzufinden. „Ich sehe auch in den Stellungnahmen der anderen Experten unsere Ansätze zur Pflegeberatung bestätigt. Hier besteht ein klarer Regelungsbedarf“, sagte Sozialgerontologe Uwe Fichtmüller nach der Anhörung.
Kritisch sieht der ASB auch die Einführung des Pflegevorsorgefonds. „Das Geld muss der Pflege sofort zur Verfügung stehen“, forderte Uwe Fichtmüller. Die vom Bundesrat geforderte Klarstellung im Gesetz, dass die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann, begrüßt der ASB hingegen. Wer Fachlichkeit, Zuverlässigkeit und Qualität fordert, darf Tariflöhne nicht in Frage stellen, heißt es in der Stellungnahme des ASB.
Die Sachverständigen von rund 40 Verbänden waren zur Anhörung geladen. „Die heutige Anhörung hat die gesamte Bandbreite der Positionen verdeutlicht. Es gibt in der Pflegepolitik noch viel Handlungsbedarf“, fasste Gudrun Schattschneider, Leiterin der ASB-Hauptstadtrepräsentanz, die Beiträge der Anhörung zusammen. Unter Einbeziehung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Anhörung wird die Gesetzesänderung im Herbst 2014 abschließend im Bundestag beraten. Wenn der Bundesrat zustimmt, soll die Gesetzesänderung spätestens zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Bild: Uwe Fichtmüller, Geschäftsführer des ASB Sachsen (rechts), vertrat für den ASB die Positionen in der Anhörung im Gesundheitsausschuss. Hier ist er im Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Dirk Heidenblut. Foto: ASB/Hannibal, Text: Mihaela Djuranovic