Ist meine Wohnung altersgerecht?Eine Checkliste für das Wohnen im eigenen Zuhause

Auch im hohen Alter in der vertrauen Wohnung leben zu können, ist ein Wunsch, den viele Seniorinnen und Senioren hegen. Damit dies gelingen kann, ist es wichtig, die Wohnung möglichst barrierearm und altersgerecht zu gestalten. Hier finden Sie Tipps.

Darauf sollten Sie achtenHilfreiche Hinweise für das altersgerechte Wohnen

  • Der Eingang zur Wohnung ist möglichst stufenlos erreichbar, oder es gibt Alternativen zu Treppen, zum Beispiel Rampen oder einen zweiten, stufenfreien Eingang
  • Im Haus gibt es einen Aufzug.
  • Das Treppenhaus verfügt über Handläufe / Geländer - möglichst auf beiden Seiten
  • Eingangsbereich und Wohnungsflur sollten breit genug sein, damit Sie auch mit einem Rollator gut hin- und herlaufen können. Experten empfehlen eine Mindestbreite von 1,20 Metern.
  • Gibt es eine Terasse / Balkon, sollte dieser stufenfrei und ohne Stolperfalle erreichbar sein.
  • Achten Sie auch auf die Breite von Türen. Auch hier sollten Sie mit Ihrem Gehwagen problemlos hindurchgehen können. Experten raten zu einer Türbreite von mindesten 80, besser sogar 90 Zentimetern.
  • Testen Sie die Lautstärke der Klingel. Können Sie diese in allen Räumen der Wohnung gut hören? 
  • Fenstergriffe sollten nicht zu hoch angebracht sein. Testen Sie, ob Sie alle Fenster selbstständig öffnen können.
  • Auch Türgriffe, Lichtschalter und Steckdosen sollten in einer bequem erreichbaren Höhe angebracht sein.
  • Brauchen Sie Haltegriffe oder Stützstangen, zum Beispiel zum Aufstehen? Sprechen Sie dies bei einer Wohnraumberatung an.
  • Achten Sie insbesondere beim Bett, aber auch bei Stühlen und Sesseln auf eine Sitzhöhe, aus der Sie bequem selbstständig aufstehen können.
  • Das Bett sollte im Idealfall von drei Seiten aus zugängig sein, um Pföegekräften einen guten Zugang zu ermöglichen.
  • Glatte Böden und rutschende Teppiche können eine Gefahr darstellen. Auch Teppiche, die nicht fest verlegt sind und deren Kanten sich nach oben biegen können, sind mögliche Stolperfallen.
  • Verlegen Sie offene Kabel in einen Kabelkanal, um die Stolpergefahr zu reduzieren.
  • Alle Schränke und alle Küchengeräte sollten gut erreichbar sein.
  • Auch die Steckdosen für die Küchengeräte müssen sich in bequemer Höhe befinden.
  • Eine Abschaltautomatik am Herd ist sehr hilfreich.
  • Wer auf einen Rollstuhl angewiesen ist, muss zusätzlich darauf achten, dass Kochstelle und Arbeitsbereich "unterfahrbar" gestaltet sind.
  • Besonders gut geeignet sind bodengleiche Duschen, die leicht begehbar sind und in denen man auch einen Hocker oder einen Klappsitz zum Duschen im Sitzen anbringen kann.
  • Eventuell kann eine Wanne zu einer barrierefreien Dusche umgebaut werden.
  • Ein Wannen-Lift kann eine hilfreiche Alternative darstellen.
  • Reduzieren Sie Rutschgefahr durch eine sichere Badematte.
  • Können Sie das WC selbstständig nutzen? Eine freie Fläche zum Bewegen von mindestens 1,20 Meter im Durchmesser ist dabei hilfreich.
  • Hat der Toilettensitz die richtige Höhe?
  • Können Sie sich vor dem Waschbecken hinsetzen?
  • Ist der Spiegel in der richtigen Höhe angebracht?
  • Haltegriffe und/oder Stützstangen sind gerade im Bad hilfreich. Lassen Sie sich beraten, welche Wände stabil genug sind, um diese anzubringen.
  • Prüfen Sie auch die Badezimmertür: Experten empfehlen, dass die Tür nach außen schwingt und auch von außen entreigelt werden kann, damit im Notfall schnelle Hilfe möglich ist.

Der ASB NRW e.V. hat eine Ratgeberbroschüre zum Thema "Pflegebedürftig, was nun?" herausgegeben. Hier finden Betroffene und pflegende Angehörige zahlreiche Tipps und Hinweise rund um die wohnumfeldverbesserten Maßnahmen, aber auch zu allen weitere wichtigen Fragen zum Thema Pflege.

Aus dem Inhaltsverzeichnis:

  • Wer erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung?
  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  • Wichtige Tipps für die Begutachtung
  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Pflegesachleistung
  • Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege
  • Leistungen zur sozialen Sicherung der pflegenden Angehörigen
  • Vereinbarkeit von Pflege und Berufstätigkeit Seite
  • Kurse für pflegende Angehörige
  • ...

Sie können die Broschüre kostenlos als PDF herunterladen

Oder bestellen Sie die Broschüre in gedruckter Form beim ASB NRW.

Wer trägt die Kosten?

Damit eine vertraute Wohnung barrierearm oder gar barrierefrei und somit altersgerecht wird, sind oft Umbaumaßnahmen nötig. Manche davon erleichtern den Alltag, andere können dafür sorgen, dass eine ambulante Pflege im eigenen Zuhause möglich wird, wieder andere erleichtern das Leben der Angehörigen, die die Pflege übernehmen. Es gibt viele verschiedene Bedürfnisse und Möglichkeiten.

Betroffene können für notwendige Umbaumaßnahmen einen Zuschuss bei der Pflgeversicherung beantragen. Für die so genannten „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ können im Einzelfall bis zu 4.000 Euro bezahlt werden.

Zu den Maßnahmen, die bezuschusst werden können gehören beispielsweise:

  • Umbau des Badezimmers mit behindertengerechter Toilette, bodengleicher Dusche, Wannen-Lift, unterrfahrbarem Waschbecken, ...
  • Geländer im Treppenhaus, Haltegriffe in Wohnräumen und Bad
  • Rutschfeste Beläge für Boden und Treppenstufen
  • Einbau eines Treppenlifts
  • Versetzen der Lichtschalter
  • Umbau der Küche, z.B. durch tiefergehängte oder höhenverstellbare Schränke und unterfahrbare Arbeitsplatten 
  • Türverbreiterungen
  • Einbau von Sicherungstüren bei desorientierten Personen
  • Tiefersetzen von Türgriffen und /oder Einbau automatischer Türöffner
  • Abbau von Türschwellen, auch zum Balkon
  • Einbau eines Aufzugs oder einer fest installierten Rampe

Damit Umbauten bezuschusst werden können, muss der Antrag vor dem Beginn der Arbeiten bei der Pflegekasse gestellt werden. Nur bewilligte Maßnahmen können später auch zur Bezuschussung eingereicht werden.

Wichtig zu wissen:

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 in Anspruch nehmen.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können auch in ambulanten Wohngemeinschaften genutzt werden. Hierfür gelten besondere Deckelungsregelungen.
  • Verändert sich Ihre Lebenssituation, zum Beispiel durch reduzierte Mobilität oder eine zusätzliche Erkrankung, können Sie einen Zuschuss beantragen, auch wenn Sie vorher bereits Geld für wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bekommen haben.

Die ASB-Pflegeexperten beraten Sie gerne.

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Pflegezentrum Aachen
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  • Südbrede 1-3
    59227 Ahlen
Geschäftsstelle Beckum
  • Nordstraße 5
    59269 Beckum
  • (02521) 82 43 265
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Bergisch Land e.V. Geschäftsstelle Bergisch Gladbach
Geschäftsstelle Bergisch Gladbach
Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz
  • Kölner Straße 95
    51429 Bergisch Gladbach
  • 02204 4264761
Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz
  • Kölner Straße 95
    51429 Bergisch Gladbach
  • 02204 4264761
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    53115 Bonn
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Interkulturelle (Senioren-) Tagespflege Am Alten Südring
Interkulturelle Tagespflege Am Alten Südring
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Tagespflege Zur Gartenstadt
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Geschäftsstelle Wuppertal
Geschäftsstelle Wuppertal

Pflegebedürftig - was nun?Experten des ASB NRW geben Tipps für Betroffene und Angehörige

Unsere Broschüre "Pflegebedürftig - was nun?" gibt Senior*innen und ihren Angehörigen Tipps für den Fall, dass Pflegebedürftigkeit eintritt. Welche Mittel kann man bei der Pflegeversicherung beantragen? Wie läuft die Einstufung in einen Pflegegrad ab? Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es für pflegende Angehörige? Welche Dienstleistungen für das Leben im Alter bietet der ASB in NRW?

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