Bundesfreiwilligendienst (BFD) Engagement zeigen und Erfahrungen sammeln

Der BFD ist beim ASB in NRW in unterschiedlichen sozialen Bereichen ohne Altersbeschränkung und ab 27 Jahren auch in Teilzeit möglich.

Der BFD ist so flexibel, wie Sie ihn brauchen

Junge Leute bis 26 Jahren leisten dabei ihren Freiwilligendienst in Vollzeit ab, Freiwillige ab 27 Jahren können dies auch in Teilzeit (ab 20 Wochenstunden) tun.

Die Dauer des BFD erstreckt sich - wie auch beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) - im Regelfall auf 12 Monate.

Der Arbeiter-Samariter-Bund ist als Zentralstelle für den BFD anerkannt.
 

Qualifikation

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wird von vielen Hochschulen als Wartezeit für einen Studienplatz anerkannt und gilt als Vorpraktikum für bestimmte pädagogische oder sozialpflegerische Ausbildungen. Arbeitgeber schätzen die praktischen Erfahrungen und zahlreichen Qualifikationen, die sich in einem BFD erwerben lassen. Für zukünftige Bewerbungen ist das „qualifizierte Arbeitszeugnis" über Tätigkeit und Dauer im BFD Gold wert.

Praktische Informationen

Während des BFD

  • ist man gesetzlich sozialversichert,
  • hat Anspruch auf Kindergeld und
  • mindestens 24 Tage Urlaub.

BFD'ler*innen erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld, das bei mindestens € 150,- liegt. Unterkunft und Verpflegung werden gestellt oder in Form von Geldersatzleistungen erstattet.

Die meisten BFD'ler*innen engagieren sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten und in Vollzeit.

Ein BFD beginnt in der Regel zwischen dem 1. August und dem 1. Oktober eines Jahres und dauert zwischen sechs und achtzehn Monaten. Andere Eintrittstermine sind nach Absprache mit den Einsatzstellen möglich.

Weitere Informationen für Interessierte

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Unser Team für Freiwilligendienste hilft Ihnen gerne weiter.

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