Gute Beratung ist wichtig - auch in Versicherungsfragen Interview mit Rechtsanwältin Andrea Edelhoff

Rechtsanwältin Andrea Edelhoff hat jahrelange Erfahrung und große Expertise im Versicherungsrecht. Sie hilft Betroffenen der Flutkatastrophe im Auftrag des ASB NRWschnell, unbürokratisch und für die Betroffenen kostenlos. Im Interview gibt sie einen Einblick in ihre Erfahrungen der vergangenen Monate.

Sie haben sich bereit erklärt, die versicherungsrechtliche Beratung für den ASB NRW für Flutbetroffene in NRW durchzuführen. Was hat Sie motiviert?

Andrea Edelhoff: Der Grund für meine Zusage war, dass viele Menschen von den Ereignissen im wahrsten Sinne des Wortes „überflutet“ wurden und ich im Rahmen meiner Möglichkeiten Unterstützung leisten konnte.

Die Betroffenen haben eine Situation erlebt, die für viele undenkbar war. Die Zerstörung von Haus, Wohnung und Hab und Gut hat die Menschen im Innersten getroffen. Nach dem ersten Schock und dem Aufräumen stellten sich dann Fragen, wie: Habe ich Versicherungsschutz, sind Elementarschäden mitversichert, in welcher Höhe kann ich Erstattungen erwarten, welche Nachweise muss ich erbringen, damit der Versicherer leistet, etc. Auf diese Fragen kann ich dank meiner jahrelangen Erfahrungen im Versicherungsrecht Antworten geben.

Was waren die häufigsten Anliegen der Ratsuchenden?

Andrea Edelhoff: Die Betroffenen haben viele Fragen gestellt, die Art und Umfang der Erstattung durch die Versicherungsgesellschaften betreffen. Zwar haben die meisten Versicherer eine Art "Soforthilfe" in Form von Abschlagszahlungen geleistet. Die endgültige Erstattung erfolgt aber erst dann, wenn die Durchführung des Wiederaufbaus bzw. der Nachweis der Sanierung erfolgt ist. Zuvor sind von den Versicherungsnehmern Angebote der Handwerker einzureichen, die von Sachverständigen der Versicherungsgesellschaften freigegeben werden müssen. Aufgrund des Handwerkers- und Materialmangels ist dieser Verfahren oft sehr langwierig.

Häufige Fragestellungen betrafen auch die Unterschiede zwischen Zeitwert und Neuwert in der Gebäudeversicherung sowie die vielfach in den Versicherungsverträgen beinhalteten Fristen für den Wiederaufbau des Gebäudes.

Was ist Ihnen aus den Beratungsgesprächen im meisten im Gedächtnis geblieben?

Andrea Edelhoff: Am meisten hat mich die Aussage eines älteren Herren bewegt, der jetzt mit seiner Frau in einem Containerdorf des ASB lebt, der sagte, er hätte allen Hausrat und die persönlichen Gegenstände in der Flut verloren, am meisten schmerzte ihn aber der Verlust von unwiederbringlichen Gegenständen, wie Familienfotos, Zeugnissen und seiner Sammlung, andererseits sei er sehr dankbar dafür, dass seine Familie und er die Flut unverletzt überlebt hätten.

Welchen praktischen Rat geben Sie Hausbesitzer*innen für den Abschluss einer Versicherung?

Andrea Edelhoff: Eigentümer von Immobilien verfügen häufig über eine Gebäudeversicherung. Diese sollte um einen Schutz gegen Elementarschäden erweitert werden. Aber auch im Rahmen der Hausratversicherung sollten Eigentümer und Mieter eine Elementarversicherung abschließen. In beiden Fällen halte ich es für ratsam, sich an einen seriösen Versicherungsvermittler zu wenden, der sich das Objekt und den Inhalt vor Ort anschaut, um so den passenden Versicherungsschutz zu finden. Bei einer Falschberatung durch den Versicherungsvermittler haftet dieser unter Umständen neben dem Versicherer für die Folgen der Falschberatung.

Von dem Abschluss eines Versicherungsvertrages über das Internet rate ich ab, da aus Unkenntnis häufig nicht der passende Versicherungsschutz gewählt wird. Dieser Umstand kann im Versicherungsfall zu Deckungslücken führen oder bei Falschangaben den gesamten Versicherungsschutz gefährden.

Was ist Ihnen selbst wichtig zu sagen in diesem Zusammenhang?

Andrea Edelhoff: Viele der Betroffenen sind dankbar für die unbürokratische, ortsnahe und kostenfreie Beratung durch den ASB NRW.

Danke für Ihre Unterstützung!

Dieses Projekt wurde möglich dank Spenden an „Aktion Deutschland Hilft“. Herzlichen Dank!

Ansprechpartner*in

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