Einsatz gegen Kinderarmut: Damit kein Kind zurückbleibt

Stellungnahme des ASB NRW und der ASJ NRW zur Situation von Kindern und Jugendlichen in prekären Lebenslagen während der Corona-Krise

Die Corona-Krise hat in den vergangenen Monaten die längst bekannten Probleme bedürftiger Kinder und Jugendlicher noch einmal deutlich gemacht. Inzwischen lassen sich die Folgen der Krise nicht mehr leugnen. Ihre Auswirkungen beeinflussen schon jetzt die Zukunft der Betroffenen. Schwierige Lebenslagen werden sich verfestigen und Chancen auf eine gelungene wirtschaftliche, soziale und kulturelle Teilhabe verringern sich weiter.

Trotz aller Maßnahmen des Ministeriums für Bildung, Schule, Kinder und Familien sowie Migrant*innen in NRW, Hilfspakete auf den Weg zu bringen, reichen diese bei weitem nicht aus. Vielmehr fördert die Corona-Pandemie zutage, auf welch tönernen Füßen die staatliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche in prekären Lebenslagen steht. Daher ist für den ASB NRW und die Jugendorganisation ASJ NRW als Wohlfahrtsverband nun der Zeitpunkt, strukturelle und nachhaltige Reformen zu fordern:

I. Kitas und Schulen

Für Kinder und Jugendliche, die von SGB-II-Leistungen leben müssen, hat sich die Lage in den vergangenen Monaten verschärft. Denn zusätzliche Leistungen, wie etwa die Verpflegung in Kitas und Schulen fielen aus. Kinder und Jugendliche, deren Eltern in Kurzarbeit Geld verdienen oder gar ihre Arbeitsstelle krisenbedingt verloren haben, kämpfen mit den finanziellen Folgen. Hinzu kommen Homeoffice und Homeschooling, die oftmals kaum zu bewältigende Belastungen innerhalb des Familienlebens nach sich ziehen, insbesondere dann, wenn die Wohnverhältnisse beengt sind, was bei armen Familien häufig zum Alltag gehört.

Oft fehlen zuhause Computer und Internetanschluss, um digitale Angebote der Schulen wahrnehmen zu können und Eltern haben sich in den vergangenen Monaten schwer getan, ihren Kindern bei den Lerneinheiten zu Hause helfend zur Seite zu stehen. Ein unstrukturierter Tagesablauf sowie das Verlernen des Lernens in den langen Zeiten des Lockdowns verschärfen die Situation für arme und armutsgefährdete Schüler*innen zusätzlich. Der fehlende Kontakt zu Mitschüler*innen und Lehrer*innen als Bezugspersonen hat zu weiteren Belastungen geführt. Die grundsätzlich anspruchsvollen Übergangssituationen stellen sich durch die Belastungen und durch die in der Krise zusätzlich entstandenen Zukunftsängste als besonders schwierig dar.

Unsere Forderung:

Es muss eine Struktur geschaffen werden, die Schule und sozialpädagogische Angebote miteinander verbindet. Eine reguläre Schulsozialarbeit muss die Verzahnung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort stärken, Lehrer*innen in ihrer Erzieherrolle unterstützen sowie arme Kinder und Jugendliche bei den besonders herausfordernden Übergängen zwischen Kita und Grundschule bzw. Grundschule und weiterführende Schule oder Ausbildung begleiten. Der Ausbau der Kindertagesstätten zu zertifizierten Familienzentren, wie sie der ASB NRW bereitsseit einigen Jahren an vier Standorten erfolgreich betreibt, muss nachhaltig weiterverfolgt werden.

II. Digitalisierung

Wie soll digitale Bildung paritätisch gestaltet werden? Diese Frage hat sich in den vergangenen Monaten aufgedrängt, da insbesondere in diesem Bereich offenbar wurde, wie sehr unterprivilegierte Kinder und Jugendliche von einem gesellschaftlich zentralen Bereich der Alltagsgestaltung ausgeschlossen sind.

Vom Ideal einer Teilhabe durch Digitalisierung, wie sie im ASJ NRW Digitalisierungspapier gefordert wird, sind insbesondere Bildungsangebote, die doch gerade als prädestinierter Bereich demokratischer Zugänge gepriesen werden, weit entfernt.

Corona hat gezeigt: Digitale Zugänge verbinden (noch) nicht, sie trennen. Dies gilt im sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und nicht zuletzt im technischen, das heißt infrastrukturellen Bereich.

Unsere Forderung:

Entsprechende Mittel müssen vermehrt innerhalb von Hartz IV und im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang ist es für den ASB NRW richtig, die Anschaffung eines Computers oder Laptops bis maximal 300 € als im SGB II festgeschriebenen Mehrbedarf zu definieren, wie es das Sozialgericht Mannheim kürzlich feststellte, damit betroffene Schüler*innen beim digitalen Unterricht mithalten können. Zudem muss ein kostenfreier Internetzugang gewährleistet sein. Für Schulen müssen die bürokratischen Hürden zum Mittelabruf für die Gelder des Digitalpaktes abgeschafft werden, damit eine digitale Ausstattung der Schulen vereinfacht wird

III. Reform der Sozialleistungen

Die Corona-Krise hat Kinder und Jugendliche in prekären Lebenslagen besonders getroffen. Punktuelle Förderungen, wie der nicht auf Hartz IV anzurechnende Kinderbonus mit 300 €, sieht der ASB NRW als positives Signal, helfen jedoch nicht in langfristigen Mangelsituationen. Zwar wird seit der Reform 2019 Kindeseinkommen wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss nur noch zu 45 % auf den Kinderzuschlag angerechnet und nicht mehr vollständig, wie zuvor. Gleichzeitig bleibt das Problem bestehen, dass der Kinderfreibetrag zu einer höheren steuerlichen Entlastung führt als das Kindergeld.

Damit profitieren besserverdienende Familien deutlich von den steuerlichen Regelungen, während Familien im SGB II-Bezug die Verrechnung des Kindergeldes hinnehmen müssen. Die Beantragung des Kinderzuschlags ist zu bürokratisch und erreicht anspruchsberechtigte Familien daher zu selten. Eine automatische Auszahlung mit dem Kindergeld ist dringend erforderlich.

Unsere Forderung:

Sozialpolitische und steuerrechtliche Leistungen für Kinder müssen endlich gebündelt werden. Förderungen dürfen nicht zu Abzügen führen – dies beklagt nicht nur der ASB NRW, sondern auch Politiker, Wissenschaftler, andere Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften schon lange überraschend einhellig. Eine Kindergrundsicherung, die das Kindergeld, Steuerfreibeträge, Kinderzuschlag und Sozialgeld ersetzt, muss die solide Absicherung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen. Dabei muss gewährleistet sein, dass diese den Kindern direkt zugutekommt.

IV. Ausbau einer bedarfsgerechten Kinder- und Jugendhilfe

Die Corona-Krise zeigt, wie wichtig außerfamiliäre und außerschulische Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, wie sie der ASB und die ASJ in NRW anbieten, sind - insbesondere Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Kindertagesbetreuung sowie Hilfen zur Erziehung. Kinder, Jugendliche und Familien sind gerade in diesen Tagen auf eine gut funktionierende und flexible Unterstützungsstruktur vor Ort angewiesen.

Der Wegfall der Bildungs- und Teilhabeleistungen aufgrund der Schließung von Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen hat viele Kinder und Jugendliche hart getroffen. Zusätzlich fehlte die durch den Lockdown abgebrochene Unterstützung durch Lehrer*innen, Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen.

Unsere Forderung:

Grundsätzlich haben sich die Einschränkungen und Schließungen von Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, sowie der Jugendverbandsarbeit kontraproduktiv ausgewirkt, da sie Kinder und Jugendliche weiter isoliert, Eltern belastet und sozialpädagogische Fachkräfte marginalisiert hat, anstatt ihre systemrelevante Funktion anzuerkennen. Daher kann der ASB NRW Forderungen nach der finanziellen Absicherung sowie dem Ausbau der Infrastruktur innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, sowie der Jugendverbandsarbeit nur nochmals bekräftig.

V. Mitbestimmung

Kinder und Jugendliche sind eigenständige Mitglieder unserer Gesellschaft. Dies bekräftigen der ASB und die ASJ NRW in ihren Satzungen. In diesem Zusammenhang hat in diesen Tagen der erste Zwischenbericht der bundesweiten JuCo-Studie des Forschungsverbundes „Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit“ (Andresen, Sabine et. al. (2020): Erfahrungen und Perspektiven von jungen Menschen während der CoronaMaßnahmen. Institut für Sozial- und Organisationspädagogik an der Stiftung Universität Hildesheim und dem Institut für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung an der Universität Frankfurt in Kooperation mit der Universität Bielefeld. Hildesheim: Universitätsverlag. https://dx.doi.org/10.18442/120) aufgerüttelt.

Zentrales Ergebnis der Befragung über 5000 Jugendlicher und junger Erwachsener zwischen 15 und 30 Jahren war, dass die jungen Menschen nicht den Eindruck haben, ihre Bedürfnisse würden angemessen berücksichtigt, wenn es um Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie geht. Die Konzentration der Politik auf die Aufrechterhaltung der Schulpflicht bzw. die Organisation des Homeschooling bei gleichzeitiger Schließung praktisch aller Freizeiteinrichtungen wie Sportplätze, Jugendzentren und Vereine hat dazu geführt, dass die Jugendlichen das Gefühl hatten, nur noch als Schüler*innen wahrgenommen zu werden, die
funktionieren und Leistung erbringen sollen. Ihr Engagement in der Jugendverbandsarbeit bekam keinen Raum und wurde dementsprechend von der Politik auch nicht anerkannt.

Ein weiterer gesellschaftlich alarmierender Trend zeigt sich darin, dass sogar Jugendliche, denen es kulturell und finanziell relativ gut geht, beklagen, wie wenig die Politik auf junge Menschen in prekären Lebenslagen eingeht, etwa Familien im SGB-II-Bezug sowie Familien, die kein Deutsch sprechen und daher die schulischen Angebote zum Selbstlernen nicht wahrnehmen können. Die Solidarisierung der Jugendlichen, die schon in anderen Bereichen wie dem Umweltschutz (‚Fridays for Future‘) zu beobachten war, sollte von der Politik ernst genommen werden.

Unsere Forderung:

Die Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen muss, nicht nur in ASB und ASJ NRW, kurzfristig umgesetzt werden, indem sie in Debatten um weitere Lockerungen der CoronaVorsichtsmaßnahmen einbezogen werden. Dies könnte über die Jugend- und Wohlfahrtsverbände und deren Kinder- und Jugendhilfe organisiert werden, um von der städtischen Verwaltung auf lokaler Ebene bis zu den verantwortlichen Landesministerien Gehör zu finden. Langfristig muss ihre Mitbestimmung nachhaltig gesichert werden. Der ASB und die ASJ NRW fordern die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz

Aufklärung, Prävention, Engagement

Nicht nur der ASB in NRW setzt sich aktiv für Kinder aus einkommensschwachen Familien ein. Auch die Jugendlichen der ASJ NRW sind engagiert gegen Kinderarmut. Sie haben die Kampagne "Viele Hände gegen Kinderarmut" ins Leben gerufen, um umfassend über Ursache von Kinderarmut, Präventionsmöglichkeiten und Hilfsangebote zu informieren und Jugendliche beim Einsatz für Gleichaltrige zu unterstützen.

Mehr zur ASJ-Kampagne

Ansprechpartner*in

Daniela ErnstLeitung Referat Kinder- und Jugendhilfe

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ernst(at)asb-nrw.de

Khadija EckloffLandesjugendreferentin

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0221 / 949707-24
0221 949707-​19
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Hanna ObertLandesjugendreferentin

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