ASB, DRK und JUH übergaben gemeinsame Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Hilfsorganisationen an den Ennepe-Ruhr-Kreis

NRW

Beitrag zum Erhalt der in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Lande bewährten Zusammenarbeit zwischen Feuerwehren und Hilfsorganisationen

Stellvertretend für die in Rettungsdienst und Katastrophenschutz des Ennepe-Ruhr-Kreises mitwirkenden Hilfsorganisationen übergab Rotkreuzbeauftragter Dr. Sascha Rolf Lüder jetzt mit den beteiligten Führungskräften aus ASB, DRK und JUH den Entwurf einer gemeinsamen Alarm- und Ausrückeordnung an den Kreisbrandmeister des Ennepe-Ruhr-Kreises, Rolf-Erich Rehm.

„Die Alarm- und Ausrückeordnung der Hilfsorganisationen bündelt die für unsere Mitwirkung im erweiterten Rettungsdienst und Katastrophenschutz einschlägigen Lagebilder des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes in örtlicher und überörtlicher Hilfe“, erklärte Dr. Sascha Rolf Lüder die Zielsetzung des vorliegenden Kompendiums. „Auf der Grundlage der Alarm- und Ausrückeordnung kann eine zeitgemäße digitale Alarmierung der in erweitertem Rettungsdienst und Katastrophenschutz eingesetzten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis erfolgen“.

Kreisbrandmeister Rolf-Erich Rehm freute sich insbesondere darüber, dass die Erarbeitung der Alarmund Ausrückeordnung von ASB, DRK und JUH gemeinsam erfolgt ist. Dr. Sascha Rolf Lüder bestätigte dies: „Nur gemeinsam sind wir stark. Mit der Alarm- und Ausrückeordnung leisten wir auch einen Beitrag zum Erhalt der in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Lande bewährten Zusammenarbeit zwischen Feuerwehren und Hilfsorganisationen“.