ASB begrüßt Urteil zum Deutschen Klimaschutzgesetz

Die Hilfsorganisation fordert die Bundesregierung auf, zügig beim Gesetz nachzubessern.

NachhaltigkeitPresse

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit dem am 29. April 2021 veröffentlichten Urteilsspruch das Deutsche Klimaschutzgesetz, das von der Bundesregierung 2019 auf den Weg gebracht wurde, in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die Richter*innen haben dem Gesetzgeber bis Ende 2022 eine Frist gesetzt, um nachzubessern und dabei insbesondere die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 detailierter zu regeln.

Mit den geforderten Nachbesserungen sollen die Zukunfts- und Freiheitschancen junger Menschen und künftiger Generationen stärker berücksichtigt werden. Bezug nimmt das Gericht in seinem Urteil auf Artikel 20a des Grundgesetzes: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

„Mit dem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht klar gemacht, das Klimaschutz ein generationenübergreifendes, vorausschauendes und an Nachhaltigkeit orientiertes Handeln erfordert. Die Zukunftschancen junger Menschen dürfen durch unentschlossenes und am Status quo orientiertes Agieren nicht noch weiter riskiert werden. Der ASB sieht bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Förderung von nachhaltigem Handeln alle Menschen gefordert, ob regional oder international, ob jung oder alt. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Mammutaufgabe, vor der sich niemand mehr wegducken kann“, so Dr. Stefan Sandbrink, Geschäftsführer des ASB NRW e.V.

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Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

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