Eine neue Pflegelandschaft mitgestalten - GEPA-Fachtagung des ASB NRW

NRW

Mit der Zukunft der ambulanten und stationären Pflege in NRW befassten sich am 3. April 2014 mehr als 30 ASB-Geschäftsführerinnen und -Geschäftsführer sowie Leitungskräfte der ASB-Verbände aus NRW.

Der ASB NRW hatte auf Anregung des Arbeitskreises der ASB-NRW-Geschäftsführer/innen zu einer  Fachtagung zu den neuen Landesgesetzen zur Pflege in die Henrichshütte in Hattingen geladen. ASB-Landesgeschäftsführer Dr. Stefan Sandbrink äußerte zu Beginn der Arbeitstagung die Hoffnung, dass die Belange ambulanter Dienste und stationärer Träger gerade aus dem gemeinnützigen Bereich künftig noch stärker in der politischen Ausgestaltung der Pflegelandschaft Berücksichtigung finden.

Ministerialdirektor Markus Leßmann (Foto), Leiter der Abteilung „Pflege, Alter, demographische Entwicklung“ im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen und damit verantwortlich für den laufenden Gesetzgebungsprozess, betonte den klaren Fokus seines Hauses auf die Unterstützung der ambulanten Pflege. Neubauanreize im stationären Bereich wolle man nicht setzen. Leßmann räumte jedoch ein, dass für ein echtes Aufleben des ambulanten Sektors nach dem Leitsatz ‚ambulant vor stationär’ noch viel getan werden müsse – auch auf der Bundesebene: „Wir haben vielleicht die Bremsen gelöst, jetzt muss aber auch noch Benzin in den Tank.“

Rechtsanwalt Andreas Reifschneider, der als Justiziar des ASB Regionalverband Herne-Gelsenkirchen e.V. fungiert, stellte in seinem Referat die konkreten Regelungen der bisherigen Gesetze und des GEPA detailliert nebeneinander und wies auf mehrere Ungenauigkeiten und Unklarheiten aus juristischer Sicht hin.

Im Praxisblock am Nachmittag gaben dann Fachreferent Franz Schumacher vom Paritätischen NRW und die Beraterin Barbara Flöder den ASB-Gliederungen alltagsnahe Anregungen für künftige Engagements in den Bereichen Quartiersentwicklung, haushaltsnahe Dienstleistungen und Beratung sowie bei der Einrichtung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften.

Der ASB NRW will sich künftig weiter mit den anstehenden gesetzlichen Neuregelungen in der Pflege beschäftigen und dabei auch mehr politisches Engagement zu Gunsten der ambulanten Dienste einfordern.Foto: ASB NRW