FAQs Rechte und Pflichten FSJ/BFD

NRWFreiwilligendienst (FSJ/BFD)

FAQs Rechte und Pflichten FSJ/BFD

Wer? Wie? Was?

An dieser Stelle findet Ihr häufig gestellte Fragen zu Rechten und Pflichten im FSJ/ BFD. Habt Ihr eine Frage, die hier noch nicht berücksichtigt ist, dann meldet Euch bitte und wir werden versuchen, diese zeitnah zu beantworten.1. Wer kann einen Freiwilligendienst absolvieren?FSJ: Personen zwischen 16 und 26 Jahren BFD: Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben

2. Für welchen Zeitraum muss ich mich verpflichten?In der Regel dauert ein FSJ/BFD 12 Monate, es sind aber auch 6 bis 18 Monate möglich.FSJ: Nur in VollzeitBFD: Unter 27 Jahre in Vollzeit // Über 27 Jahre auch in Teilzeit, mind. 20 Std. in der Woche

2. Wie sind die Arbeitszeiten?Dies ist an der Dienststelle zu erfahren; in der Regel jedoch 38,5 Stunden bzw. 40 Stunden pro Woche. Darüber hinaus orientieren sich die Arbeitszeiten an den in der Einsatzstelle üblichen.3. Wie viel Urlaub hat man beim FSJ/BFD?Abhängig von der Dauer des FSJ/BFD steht dir anteilig Urlaub zu. Bei einer 12-monatigen Dienstzeit sind dies 26 Urlaubstage.4. Wer zahlt die Sozialversicherung?Sämtliche Kosten werden vom Arbeitgeber getragen.5. Gibt es einen Überstundenausgleich?Ja, den gibt es. Es besteht die Möglichkeit, dafür frei zu bekommen.6. Bekommt man Arbeitskleidung?Wenn es erforderlich ist oder die Einsatzstelle es wünscht, wird Arbeitskleidung von der Einsatzstelle gestellt. (z. B. Schutzkleidung: Schuhe, Hose, Jacke etc.).7. Ist ein Führerschein Voraussetzung?Nein, nicht zwangsläufig. In den meisten Bereichen ist es allerdings von Vorteil.8. Kann man ein FSJ/BFD während der Schulzeit machen?Nein.9. Bekommt man am Ende des FSJ/BFD ein Zeugnis?Am Ende des Freiwilligendienstes hat man Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, außerdem erhält man ein Zertifikat über die Teilnahme am FSJ/BFD.10. Wie hoch ist die Vergütung?Man erhält ein von der Dienststelle festgelegtes Taschengeld. Verpflegung und Unterkunft stehen einem während des FSJ/BFD zur Verfügung (sollte dies nicht der Fall sein, erhält man eine Pauschale).11. Hat man während des FSJ/BFD Anspruch auf Kindergeld?Ja.12. Wann beginnt das FSJ/BFD?Grundsätzlich kann man seinen Freiwilligendienst zum 1. oder 15. jedes Monats beginnen, optimalerweise zwischen dem 1.8. und 1.10. eines jeden Jahres.13. Können auch ausländische Mitbürger ein FSJ/BFD ableisten?Ja, können sie. Sie benötigen keine Arbeitsgenehmigung, nur eine Aufenthaltsgenehmigung.14. Muss ich Seminare besuchen?Ja, im FSJ und BFDmuss man begleitende Seminare besuchen, sie sind verpflichtent. FSJ: 25 Seminartage BFD: Ist man unter 27 Jahren, sind bei einer Dienstzeit von 12 Monaten 25 Seminartage zu besuchen. BFDler über 27 Jahren besuchen pro Einsatzmonat einen Seminartag, bei einer 12monatigen Dienstzeit also 12 Seminartage. 15. Gelten die Seminare als Arbeitszeit?Ja.16. Benötige ich eine Lohnsteuerkarte?Ja.17. Wird mein FSJ/BFD als Praktikum anerkannt?In vielen pädagogischen Ausbildungs- und Studiengängen wird dein FSJ/BFD als Praktikum anerkannt. Man sollte sich allerdings genau erkundigen, ob das bei dem gewünschten Ausbildungs- bzw. Studiengang der Fall ist.18. Kann ich mein Einsatzgebiet selbst bestimmen?Der Träger bemüht sich stets, den Wünschen der Bewerber gerecht zu werden.19. Bei welchen Dienststellen des ASB in Nordrhein-Westfalen kann man sein FSJ/BFD machen?Eine Übersicht findet man hier.Foto: ASB/F. Zanettini