Gegen das Verdrängen und Vergessen

Anlässlich des 76. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz hat der ASB NRW eine Stellungnahme veröffentlicht.

LandesgeschäftsstellePresse

Am 27. Januar 1945 befreite die Rote Armee die Überlebenden des Konzentrationslagers Auschwitz. Seit dem Jahr 1996 ist der 27. Januar der bundesweit gesetzlich verankerte Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus. 2005 wurde er von den Vereinten Nationen zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust erklärt und wird seither weltweit begangen.

Anlässlich des 76. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz erklärt der ASB NRW:

Das Erinnern an die Verbrechensherrschaft des NS-Regimes und dessen zahlloser Opfer ist nach wie vor notwendig, aktuell mehr denn je. Denn Rechtsextreme hetzen wieder ungeniert – auf Straßen und Plätzen, im Internet und sogar in Parlamenten. Diesem unmenschlichen und undemokratischen Treiben muss durch Gesellschaft und Politik entschieden Einhalt geboten werden.

So fordert der ASB im sogenannten Superwahljahr 2021 von allen demokratischen Parteien eine klare Absage an Koalitionen mit rechtsextremen Parteien. Solche Bündnisse machen rechtsextremes, menschenverachtendes Gedankengut weiter hoffähig in den Parlamenten und in der Öffentlichkeit, vergiften immer mehr die Diskussionskultur und verrohen die Gesellschaft.

Zudem begrüßt der Verband die konsequente Einstufung von rechtsextremen Parteien als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz. Auch müssen in den Sozialen Medien Hass, Hetze und strafrechtlich relevante Falschinformationen konsequent geahndet werden. So ist etwa das Leugnen des Holocausts kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Bildungseinrichtungen müssen in ihrer Arbeit bei der Vermittlung von demokratischen Gepflogenheiten und der Vermittlung eines der Gleichheit aller Menschen verpflichtenden Menschenbildes gestärkt und deutlich finanziell unterstützt werden. Und auch alle demokratisch gesinnten Bürger*innen sind in ihrem Alltag aufgefordert, eine klare Haltung gegen Rechtsextremismus zu zeigen.

Für die Samariter*innen ist eines klar: Menschenrechte sind nicht verhandelbar – der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz gemahnt dies unmissverständlich.

Hintergrundinformation

Den Rechtsextremen und Rechtspopulisten von Heute ist die von Solidarität, Humanität und Individualität geprägte Haltung des ASB ein Dorn im Auge. Der Verband steht ohne Wenn und Aber für Solidarität, Weltoffenheit, Respekt, Vielfalt und die Gleichheit aller Menschen. Diese Haltung leitet der ASB auch aus seiner über 130-jährigen, bewegten und bewegenden Geschichte ab. Der Arbeiter-Samariter-Bund und sein Jugendverband, die Arbeiter-Samariter-Jugend, wurden 1933 von den Nationalsozialisten aufgrund ihrer Nähe zur Arbeiterbewegung zerschlagen, Samariter*innen wurden mitunter brutal verfolgt und das Verbandsvermögen beschlagnahmt. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg konnten sich der ASB, und mit ihm die ASJ, wieder konstituieren und sich erneut zu einer der großen Hilfsorganisationen in Deutschland entwickeln. Bereits vor 1933 – und gerade auch in der Weimarer Republik – war der ASB für unzählige Menschen in akuten oder sozialen Not-lagen eine wichtige Stütze.

Seine Haltung hat der Verband auch auf höchster Verbandsebene mit der ASB-Resolution „Demokratie und Solidarität leben und bewahren“ verankert, in der es heißt: „Hass und Hetze führen zu Gewalt und Verrohung. Der Verband steht für einen wertschätzenden und ausgleichenden zwischenmenschlichen Umgang, der Konflikte in einem solidarischen Miteinander löst.“ Und: „Der ASB sieht sich an der Seite von Bürgerinnen und Bürgern, die Demokratie, Grundgesetz und eine offene Gesellschaft leben und verteidigen. Personen, die sich rechtspopulistisch bzw. rechtsextrem in Worten und/oder Taten äußern, und/oder mit Rechtspopulist/innen bzw. Rechtsextremen sympathisieren, haben keinen Platz im ASB und in der ASJ.“

Mehr zu den Werten und der Haltung des ASB finden Sie hier