Die Pflegestärkungsgesetze haben dafür gesorgt, dass pflegende Angehörige eine Reihe von Unterstützungsleistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können. So gibt es beispielsweise einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung, auf Wunsch auch zuhause, durch die Pflegestützpunkte oder Pflegekassen. Die Pflegedienste, Betreuungsvereine und Einrichtungen des ASB in NRW beraten Betroffene, welche Möglichkeiten der Unterstützung in ihrer jeweiligen Situation bestehen.
Gute Pflege erfolgt vielfach im vertrauten Umfeld – oft mit Unterstützung durch ambulante Dienste. Gute Pflege findet aber auch in stationären oder teilstationären Einrichtungen statt. Insbesondere Angebote der Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege werden von den Hauptversorgungspersonen als „echte“ Entlastung empfunden. Der ASB unterstützt die Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, solche Leistungen weiter auszubauen. Gleichzeitig geht er mit gutem Beispiel voran, wie die gerade erfolgte Eröffnung einer weiteren ASB-Tagespflege in Marl zeigt.
„Im Rahmen des Internationalen Tags der Pflege wollen wir auch die großartigen Leistungen unserer Pflegekräfte hervorheben“, sagt ASB NRW-Landesgeschäftsführer Dr. Stefan Sandbrink. „In unseren landesweiten Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege unterstützen unsere Mitarbeitenden und freiwillig Engagierten liebevoll und kompetent jährlich viele tausend Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarfen und ihre Familien. Vor diesem täglichen Dienst am Menschen und damit auch an der Gesellschaft ziehe ich meinen Hut.“
Eine Übersicht über die Leistungen und Hilfen für pflegende Angehörige des ASB in NRW gibt es unter www.asbnrw.de/vor-ort
Unsere Broschüre „Pflegebedürftig – was nun?“ können Sie hier kostenlos herunterladen oder bestellen: asbnrw.de/images/stories/pdf/asb-nrw-pflegebeduuerftig-was-nun-juni-2018.pdf
Mehr Informationen zur Initiative der Wohlfahrtsverbände und den Aktionen vor Ort gibt es unter www.wir-fuer-sie-in-nrw.de
Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit:
www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeberpflege/pflege-von-angehoerigen-zu-hause-finanzielle-unterstuetzung-und-leistungen.html