Paritätische Forderungen für queere Menschen zur Bundestagswahl 2021

Am 26. September 2021 finden die Bundestagswahlen statt. Was es braucht, ist Solidarität, Fantasie, politischer Wille und Mut, so der Paritätische.

DiversityLSBTIQ*

Am 26. September 2021 finden die Bundestagswahlen statt. Der Paritätische Gesamtverband, bei dem auch der Arbeiter-Samariter-Bund Mitglied ist, hat Forderungen dazu aufgestellt und sagt in seinem Aufruf zum Wahljahr 2021: „Wir brauchen politischen Druck und Mehrheiten für eine Sozialpolitik, die alle mitnimmt und keinen zurücklässt. Wir brauchen politisches Engagement und eine breite Wahlbeteiligung derjenigen, die für eine offene, vielfältige und solidarische Gesellschaft stehen!“

Die Paritätischen Forderungen, die die Belange von LSBTI in den Fokus nehmen, sind nachfolgend dokumentiert:

LSBTI-Gesundheitsbericht erstellen

Diskriminierung kann krank machen und hat insbesondere Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, den Selbstwert und damit auch auf ein etwaiges gesundheitsschädigendes Risikoverhalten. So zeigen internationale Studien, dass LSBTI häufger depressive Erkrankungen erleben und suizidales Verhalten zeigen. FürDeutschland gibt es kaum Daten zur gesundheitlichen Lage von LSBTI. Der Paritätische fordert die Erstellung eines LSBTI-Gesundheitsberichts, eine spezifsche Berücksichtigung von LSBTI in bevölkerungsrepräsentativen Studien und Monitoringsystemen sowie verstärkte Forschung über das Gesundheitsverhalten und die Gesundheitsversorgung von LSBTI.

Für LSBTI-Themen im Asylverfahren sensibilisieren

Der Paritätische fordert, die für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge tätigen Entscheider*innen deutlich stärker für den Umgang mit Asylsuchenden zu sensibilisieren, die wegen erlebter oder drohender Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität in Deutschland Schutz suchen. Das muss durch Aus- und Fortbildung und Einarbeitung gewährleistet sein. Bis heute ergehen regelmäßig rechtswidrige Bescheide, etwa eine Ablehnung mit der Vorgabe im Herkunftsland nicht offen zu leben (Diskretionsgebot).

Strafvorschriften zur Hasskriminalität ergänzen

LSBTI-Feindlichkeit muss in den gesetzlichen Bestimmungen zur Hasskriminalität ausdrücklich benannt werden. Denn alle Erfahrung zeigt: Solange homo- und transfeindliche Hasskriminalität nicht benannt ist, werden diese Motive in der Praxis der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen und damit auch bei der Strafzumessung wenig Beachtung fnden. § 46 Abs. 2 StGB (Strafzumessung / Hasskriminalität) und § 130 StGB (Volksverhetzung) müssen entsprechend ergänzt werden.

Regelung zum Geschlechtseintrag vereinheitlichen

2018 führte Deutschland den dritten Geschlechtseintrag “divers” ein und etablierte dadurch ein weiteres Verfahren für die Änderung des Geschlechtseintrags. Es herrscht jedoch Unsicherheit darüber, wessen Geschlecht durch §45b PStG rechtlich anerkannt werden kann. Aus Sicht des Paritätischen muss dieses Verfahren für alle trans*, inter* und nicht-binären Personen zugänglich sein. Eine Unterscheidung zwischen diesen Personengruppen in den Zugangsvoraussetzungen für eine Änderung des Personenstandseintrags ist nicht geboten. Der Paritätische fordert eine vereinheitlichte Regelung für trans*, inter* und nicht-binäre Personen auf Basis der Selbstbestimmung, sodass der aktuelle Attestzwang nach §45b PStG entfällt. Der gesamte Forderungskatalog kann hier abgerufen werden.

Wir gehen wählen, weil ALLE zählen.

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Ansprechpartner*in

Frank HoyerLeitung Referat Diversität und Nachhaltigkeit

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