Insolvenzen im sozialen Bereich verhindern

Warnung vor Auflösung sozialer Infrastruktur aufgrund der Corona-Krise: Schutzschirm muss auch den Sozialbereich abdecken.

BeratungsstellePflegeRettungsdienst

Der Paritätische, dem der ASB angeschlossen ist, und die anderen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege haben in den vergangenen Tagen eindringlich vor einer Auflösung sozialer Infrastruktur gewarnt, sollten soziale Dienste bei dem Corona-Schutzschirm außen vorgelassen werden.

Der Paritätische Gesamtverband schöpft nun Hoffung, dass nach jüngeren Informationen soziale Dienste offenbar bei dem Corona-Schutzschirm mit berücksichtigt werden sollen. So bestätigte eine Sprecherin von Arbeitsminister Hubertus Heil auf Anfrage des Magazins Spiegel, dass das Bundesarbeitsministerium die Schwierigkeiten, die von den Wohlfahrtsverbänden geäußert werden, genauestens wahrnehme und dazu bereits Gespräche liefen.

„Wir sind erleichtert, dass eine Lösung offenbar auf gutem Weg ist und auch die Frage nach einem krisenbedingten Schutzschirm für soziale Dienste nun im Kabinett behandelt wird. Wir hoffen und setzen jetzt auf eine vernünftige und pragmatische Lösung, um soziale Dienste vor krisenbedingten Insolvenzen zu schützen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

„Es geht hier um soziale Dienste von der Altenhilfe bis zur Kita, um Bildungs-, Beratungs- und Hilfsangebote für benachteiligte Menschen und Menschen in existenziellen Notlagen. Und es geht letztlich auch um das Fortbestehen unseres Sozialstaats und einer sozialen solidarischen Bürgergesellschaft auch über die Krise hinaus“, so Schneider. Ohne sofortige, umfassende und konsequente staatliche Hilfszusagen drohe eine Insolvenzwelle sozialer Einrichtungen innerhalb kürzester Zeit. „Soziale Dienste aller Art müssen zwingend mit unter den Rettungsschirm, den diese Bundesregierung gerade für Milliarden Euro spannt“, so Schneider.