Samariterin in Errichtungsausschuss der neuen Pflegekammer NRW berufen

Das Gremium soll als wichtigstes Selbstverwaltungsorgan der Pflege in Nordrhein-Westfalen etablieren werden.

PflegePresse

Im Juni 2020 hat der Landtag von NRW das Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer NRW gebilligt. In diesem Zusammenhang hat NRW-Gesundheitsminister Laumann im August 2020 die Mitglieder für den so genannten Errichtungsausschuss berufen.

Der ASB NRW e.V. freut sich, dass mit Gudrun Haase, die die Gesamtleitung der Sozialen Dienste beim ASB Region Düsseldorf innehat, auch eine Samariterin in das Gremium berufen wurde. Insgesamt umfasst der Errichtungsausschuss zwanzig Mitglieder sowie zwanzig Stellvertreter*innen aus allen Bereichen der Pflege. Dieser hat die Aufgabe Aufbauarbeit zu leisten und die Kammer als wichtigstes Selbstverwaltungsorgan der Pflege in NRW zu etablieren. So ist dieses Gremium unter anderem für die Registrierung aller Kammermitglieder sowie die Vorbereitung der ersten Kammerwahlen verantwortlich.