Stellungnahme des ASB Ostwestfalen-Lippe zur Erste-Hilfe-Ausbildung an Sonn- und Feiertagen

NRW

Verwaltungsgericht Minden gibt Eilantrag gegen eine Verfügung der Stadt Bielefeld statt

Mit Wirkung von 05. März 2012 darf der ASB Regionalverband Ostwestfalen-Lippe vorerst wieder Erste-Hilfe-Lehrgänge auch an Sonn- und Feiertagen abhalten, die dem ASB durch eine Verfügung der Stadt Bielefeld mit Bezug auf §3 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW - FTG) mit sofortiger Wirkung untersagt worden waren.Das Verwaltungsgericht Minden veröffentlichte dazu eine Pressemitteilung: "Kurse in Erster Hilfe und lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort in Bielefeld auch an Sonn- und Feiertagen vorerst weiterhin möglich [...] Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts ließ offen, ob die Durchführung derartiger Lehrgänge dem Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertag unterfällt. Angesichts der jahrelangen unbeanstandeten Praxis, der Tatsache, dass zahlreiche andere Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ebenfalls an Sonntagen stattfinden und eine Störung der Sonn- und Feiertagsruhe aus den Kreisen der Bevölkerung niemals geltend gemacht worden sei, sei ein überwiegendes öffentliches Interesse daran, dass Lehrgänge der Antragstellerin ab sofort nicht mehr stattfänden, nicht zu erkennen. (Beschluss vom 05.03.2011 - 11 L 627/11 -, nicht rechtskräftig)" Foto: ASB/Fulvio Zanettini