Stellungnahme zum BHKG: Handlungsbedarf aufgezeigt

NRW

Der Schutz der Bevölkerung ist ein hohes Gut. Zivil- und Katastrophenschutz sowie alltägliche Gefahrenabwehr bilden ein Gesamtsystem, welches durch das Zusammenwirken von Feuerwehren und anerkannten Hilfsorganisationen getragen wird.

Die jüngst erfolgte Anerkennung dieses Gesamtsystems auf europäischer Ebene stellt auch mit Blick auf den demographischen Wandel ein wichtiges Signal dar und eröffnet Handlungsspielräume, die zu nutzen sind.

Die Landesregierung hat nun den Entwurf eines neugefassten Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in den Landtag eingebracht. Das BHKG soll das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) aus den späten 1990er Jahren ablösen. 

Hilfsorgansiationen und Institutionen aus NRW, darunter auch der ASB NRW, haben zuvor gemeinsam mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales intensiv an der Entstehung dieses Gesetzentwurfes gearbeitet. Im Regierungsentwurf bleibt aus Sicht der Organisationen in nur wenigen, aber wichtigen Bereichen Modifikations- und Änderungsbedarf. Dieser wurde in einer gemeinsamen Stellungnahme an den Landtag vom 13.  August 2015 dargelegt und kann hier als PDF nachgelesen werden.