Ergänzende Hinweise zur Kita - Schließung ab Montag!
Ab Montag ist eine Betreuung in den Kitas des ASB-Ruhr (wie grundsätzlich in NRW), aufgrund einer Verfügung des Landes nicht mehr möglich. Davon ausgenommen sind allerdings Kinder von Mitarbeiter/innen die sog. Schlüsselpersonen sind. Diese definiert das Land wie folgt (Zitat aus dem Erlass):
"Schlüsselpersonen sind: Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen."
Daher bleibt unsere Kitas personell zur Betreuung voll umfänglich verfügbar. Sorgeberechtigte, die dem o.g. Personenkreis angehören und "alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind", und die bereits ihr Kind in einer unserer Einrichtungen betreut hatten, können ihr Kind weiter betreuen lassen (vorausgesetzt natürlich es liegt nicht ein virusbedingter Ausschlussgrund vor). Bis zum 18.03. muss in diesem Fall eine Bescheinigung des Arbeitgebers erbracht werden. Das Formular für die Stadt Essen wird in der Kita ab Montag ausgehändigt.
Weiter Informationen finden sich hier: www.facebook.com/ChancenNRW
Für Mitarbeiteri/innen des ASB, die nicht zum o.g. Kreis der Schlüsselpersonen gehören und bei denen nicht sowieso bereits Homeoffice ermöglicht wurde, oder dies unmittelbar ermöglicht werden kann, gilt, dass zunächst eine Meldung an die jeweiligen Dienstvorgesetzten ausreicht und bis zu drei Tage Sonderdienstbefreiung eingeräumt werden um eine anderweitige Betreuung zu organisieren. Gelingt dies nicht müssen am dritten Tag mit den Dienstvorgesetzten individuelle Lösungen abgestimmt werden.