Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland fordert einen verbindlichen Umsetzungsplan für die so genannte inklusive Lösung in der Kinder- und Jugendhilfe. Deren Ziel ist, dass junge Menschen mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen alle Leistungen, auch die zur Teilhabe an der Gesellschaft, vom Jugendamt bekommen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sieht vor, dass zunächst die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auch behinderten jungen Menschen offenstehen müssen. Die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auch für die Teilhabeleistungen, die junge Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen brauchen, soll allerdings erst später gesetzlich geregelt werden. Diese ist aber wichtig, weil ganzheitliche Hilfen für junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien erst dann überhaupt möglich werden.
„Die inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe ist ein wichtiger erster Schritt, der überfällig ist. Die vollständige Umsetzung der inklusiven Lösung darf aber nicht vom Willen eines künftigen Gesetzgebers abhängen“, erklärt Uwe Martin Fichtmüller anlässlich der heutigen Anhörung des Gesetzentwurfs im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. „Der Bundesrat fordert bereits jetzt, die Vollendung der inklusiven Lösung zurückzustellen. Das zeigt, dass wir einen verlässlichen Fahrplan brauchen, wie dies auch bei der Einführung des Bundesteilhabegesetzes der Fall war.“
Der ASB begrüßt die an zahlreichen Stellen des Gesetzesentwurfs gestärkten Beratungs- und Beteiligungsansprüche von Kindern und Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten.
Der ASB teilt zudem die Zielsetzung, den Kinderschutz u.a. durch ein engeres Zusammenwirken aller beteiligten Akteure zu stärken. Allerdings ist zu befürchten, dass die geplante erweiterte Informationsweitergabe bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls dazu führen könnte, dass Ärzte, Angehörige von Heilberufen, Lehrer oder Sozialarbeiter vorschnell eine Meldung an das Jugendamt senden statt zunächst eine Lösung mit den betroffenen jungen Menschen oder Familien zu suchen. Die Neuregelung könnte daher bewirken, dass belastete Familien Probleme eher verbergen und so ein größeres Dunkelfeld von Kindeswohlgefährdung entsteht.
Über die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen hinaus fordert der ASB zusätzliche Verbesserungen in der Jugendhilfe wie etwa die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung durch bundeseinheitliche Standards bei der Fachkraft-Kind-Relation sowie einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung von Schulkindern bis 14 Jahre.
Zur Stellungnahme des ASB zum Gesetzentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes: https://asb.de/KJSG