Das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) trat am 01. Januar 2016 in Kraft. Insbesondere die Regelungen zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und zu den ambulanten Wohngruppen gelten aber erst ab 2017.
Am 31. August 2016 fand in der Wuppertaler Geschäftsstelle des ASB Regionalverband Bergisch Land ein Fachworkshop statt, um die in der kokreten Arbeit vor Ort involvierten Personen mit der Thematik vertraut zu machen und einen reiblungslosen Übergang zu gewährleisten. Die Veranstaltung richtete sich daher an Geschäftsführer/innen der ASB-Verbände in NRW, Pflegedienstleitungen und Leitungen von Einrichtungen mit Betreutem Wohnen, von ambulanten Diensten und von Betreuungsvereinen.
Veranstalter des Workshops, an dem 30 Samariterinnen und Samariter teilnahmen, war die AG Ambulante Pflege im ASB NRW. Als Referent konnte Herr René Bernhards vom Paritätischen NRW gewonnen werden. Neben der Vermittlung grundlegender Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II wurde zudem die Möglichkeit gegeben, Fragen rund um das PSG II und die konkrete Ausgestaltung in der Praxis sich beantworten zu lassen. Eine der grundlegenden Neuerungen im PSG II ist die Einführung von fünf Pflegegraden, die die bisherigen drei Pflegestufen ablösen werden.Foto: Frank Hoyer