Versicherungsrechtliche Beratung für Flutgeschädigte Kostenfreie Beratung durch Jurist*innen

Die immensen Schäden an Gebäuden führten zu vielen versicherungs- und baurechtlichen Fragen. Der ASB NRW hilft den Betroffenen, sie zu beantworten.

Nach der Flut wurde schnell deutlich wie immens die Schadenslage an privaten und öffentlichen Gebäuden war. In den betroffenen Regionen wurden seitens der Bewohner*innen und der kommunalen Verwaltung zahlreiche Hilfegesuche an den ASB gemeldet. Der Bedarf an versicherungs- und baurechtlicher Beratung durch Jurist*innen war groß. Die jeweilige Schadenslage an Gebäuden, unsichere und unklare Vertragsverhältnisse und – bedingt durch die Flut – fehlende Unterlagen der Betroffenen, all dies trug dazu bei, dass es für die Geschädigten teilweise sehr schwer war, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Der ASB NRW hat die Notlage der Betroffenen sofort aufgenommen und eine geeignete Fachanwaltskanzlei gefunden, die bereit war hier zu unterstützen. Die Anwälte – spezialisiert auf Versicherungsrecht – beraten seit Ende November in den stark betroffenen Regionen wie Euskirchen, Erftstadt oder Mechernich mit den angrenzenden Gemeinden.

In persönlichen Gesprächen vor Ort war ausreichend Zeit für ein gegenseitiges Kennenlernen und eine ausführliche Problembesprechung. Die weitere Betreuung findet per Telefon oder per E-Mail statt. Für die Flutgeschädigten ist die Beratung kostenlos.

Nach wie vor können sich Betroffene für eine versicherungsrechtliche Beratung anmelden: kontakt(at)asb-nrw.de

 

"Ich konnte helfen"

"Viele Menschen wurden von den Ereignissen im wahrsten Sinne des Wortes 'überflutet' und ich konnte im Rahmen meiner Möglichkeiten Unterstützung leisten", berichtet Rechtsanwältin Adrea Edelhoff. Im Auftrag des ASB NRW berät sie Betroffene bei versicherungs- und baurechtlichen Fragen. Im Interview erzählt sie von ihren Erfahrungen der vergangenen Monate.

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Ansprechpartner*in

Ute LudwigLeitung Stabsstelle Kommunikation und Medien

Landesgeschäftsstelle
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