Kinder frühstücken in einer KitaKinder frühstücken in einer Kita
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Einsatz für eine teilhabeorientierte Gesellschaft

Stellungnahme des Arbeiter-Samariter-Bundes NRW e.V. (ASB) und der Arbeiter-Samariter-Jugend (ASJ) NRW zur Situation von Kindern und Jugendlichen im Vorfeld der Bundestagswahl 2021.

Wir machen uns stark für Kinder und Jugendliche

Die Corona-Krise hat in den vergangenen Monaten aufgezeigt, wie wenig die Interessen von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft berücksichtigt werden. Besonders jene in einkommensarmen
Familien bekamen von der Politik nicht die Unterstützung, die notwendig gewesen wäre. Gleichzeitig sind diese Gruppen am stärksten belastet.

Die Bundestagswahl im Herbst 2021 bietet Gelegenheit, die oftmals unter großen Erschwernissen gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Pandemie in konkrete Politik umzusetzen. Nicht nur die Betroffenen, auch Politiker*innen, Wohlfahrts- und Jugendverbände, Wissenschaftler*innen, Erzieher*innen, Pädagog*innen, Sozialarbeiter*innen und Ärzt*innen haben verstanden: Es muss sich grundsätzlich etwas ändern.

Eine teilhabeorientierte Gesellschaft soll allen Mitgliedern Chancen auf eine gelungene wirtschaftliche, soziale und kulturelle Lebensgestaltung ermöglichen. Daher bekräftigen der ASB NRW sowie die Jugendorganisation ASJ NRW ihre Forderungen nach strukturellen und nachhaltigen Reformen.

I. Politisches Programm für Kinder und Jugendliche

Grundsätzlich haben sich die Einschränkungen der Angebote sowie die Schließungen von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Jugendverbandsarbeit kontraproduktiv ausgewirkt, da sie Kinder und Jugendliche weiter isoliert, Eltern belastet und sozialpädagogische Fachkräfte marginalisiert hat.

Da die einzelnen Maßnahmen von Kommunen, Verbänden, Trägern, Bildungseinrichtungen und Landespolitik nur unzureichend aufeinander abgestimmt sind, muss es ein gemeinsames programmatisches Vorgehen im Bereich der Kinder und Jugendhilfe geben.

Die Corona-Krise zeigt, wie systemrelevant außerfamiliäre und außerschulische Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind – insbesondere Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Kindertagesbetreuung sowie Hilfen zur Erziehung, wie sie der ASB und die ASJ in NRW anbieten

Unsere Forderung:

Es braucht ein politisches Programm für Kinder und Jugendliche, das auf Integration ausgerichtet ist. Die Akteure müssen miteinander, vor allem aber auch mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam an den Zielen einer Teilhabegesellschaft arbeiten. Dies betrifft den Ausbau der sozialpädagogischen Angebote in der Schule und den Familienzentren sowie die Stärkung kommunaler Präventionsketten. Bei der Entwicklung der entsprechenden Netzwerke – Jugendhilfe, Gesundheitsdienste, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, Träger, Sportvereine, Verbände, kommunale Ämter und Polizei – müssen die Kinder und Jugendlichen im Zentrum stehen. Daher kann der ASB NRW Forderungen nach der finanziellen Absicherung sowie dem Ausbau der Infrastruktur innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, sowie der Jugendverbandsarbeit nur nochmals bekräftigen.

II. Digitale Bildung

Unterprivilegierte Kinder und Jugendliche waren besonders betroffen von eingeschränkten Zugängen zu digitalen Ausstattungen aufgrund ihrer Lebenslage innerhalb der Familie. Damit waren sie im mobilen Lernen bzw. im Homeschooling mehr herausgefordert als andere.

Dabei zeigte sich die digitale Benachteiligung nicht nur in der Ausstattung und der Internetverbindung, sondern vor allem auch in der fachlichen Unterstützung sowie der sozialen Einbettung, die vielfach wo möglich von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen kompensiert wurde.

In einer Gesellschaft mit dem Ziel der Teilhabe, sollten Kinder und Jugendliche am systematischen digitalen Ausbau sowie einem digitalisierten Alltag beteiligt werden.

Unsere Forderung:

Die Ungleichheit der digitalen Zugänge muss behoben, Kinder- und Jugendliche durch mehr technische, personale und fachliche Ressourcen unterstützt werden. Im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe braucht es eine nachhaltige und reflektierte digitale Strategie, die sowohl die Infrastruktur als auch die fachliche Begleitung der Adressat*innen betrifft. Wir fordern, dass Kinder und Jugendliche in Familien, die im Leistungsbezug sind (Hartz IV, Kinderzuschlag) bei Bedarf ein Laptop für die Schule erhalten.

III. Kindergrundsicherung

In einkommensarmen Familien, die Anspruch auf staatliche finanzielle Unterstützung haben, leben Kinder und Jugendliche, die zurückstecken müssen, weil ihre Eltern die Transferleistungen des Staates für die Lebenssicherung ausgeben, wenn das Geld dauerhaft knapp ist.

Einkommensarme Erziehungsberechtigte mit mehreren Kindern, für die sie umsorgend aufkommen, sollten nicht auf Transferleistungen angewiesen sein, nur weil sie unterhaltspflichtige Kinder haben! Daher müssen die Sozialleistungen der Eltern von jenen der Kinder abgekoppelt werden: Kinder und Jugendliche benötigen ihr eigenes Geld.

Unsere Forderung:

Die inzwischen zahlreichen Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche – vom Kindergeld über den Kinderzuschlag, das Sozialgeld und das Bildungs- und Teilhabe-Paket – müssen in einer Leistung zusammengeführt werden: der Kindergrundsicherung. Idealerweise wird die Grundsicherung mit einem Garantiebetrag versehen und automatisch ausgezahlt. Sie soll den Kindern direkt zugutekommen.

IV. Sozialsicherung

Unübersehbar sind Menschen in armen Lebenslagen einer Ansteckung mit Covid-19 besonders ausgesetzt: Sie leben in eher kleinen Wohnungen, arbeiten an einer Arbeitsstelle, die Hygienemaßnahmen und Abstand nicht immer ideal gewährleisten kann, es sind darüber hinaus Geflüchtete, Obdachlose, Wanderarbeiter und andere.

Ist die gesundheitliche Versorgung schon vor der Pandemie eher schlecht gewesen, so war nun bei einer Ansteckung ein schwerer Krankheitsverlauf vorprogrammiert. Auch haben seit April 2021 die Testungen sowie die Ansteckungen mit der britischen Virus-Mutation unter Kindern und Jugendlichen zugenommen.1 Alle Studien und Statistiken sind sich einig darin, dass die Pandemie jene am meisten trifft, die ohnehin schon wenig haben.

Unsere Forderung:

Als Sofortmaßnahme fordern wir die Anhebung des Hartz-IV-Satzes auf 644 Euro sowie die Übernahme der Wohn- und Stromkosten. Solange die Corona-Pandemie dauert, sollen alle Hartz-IV-Empfänger 100 Euro mehr erhalten. Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung sollen alle Sanktionen im Zusammenhang mit Hartz IV ausgesetzt werden.

V. Mitbestimmung

Kinder und Jugendliche sind eigenständige Mitglieder unserer Gesellschaft. Während der CoronaKrise wurden sie jedoch an zentralen Entscheidungen der Politik nicht beteiligt. Darüber hinaus wurden sie nicht selten als jene Gesellschaftsgruppe stigmatisiert, die sich nicht an die Corona-Schutzverordnung hält oder für steigende Infektionszahlen verantwortlich gemacht.

Schmerzhafte Einschränkungen des Lernens in Kita und Schule sowie die ausgrenzende Bezeichnung als „Generation Corona“ zeigen: Die Lobby von Kindern und Jugendlichen in zahlreichen Verbänden, Vereinen und Jugendorganisationen muss gestärkt und mehr integriert werden.

Unsere Forderung:

Die Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen muss politisch umgesetzt werden, dazu bedarf es in NRW einer Jugendstrategie. Die Gesellschaft braucht mehr Mitbestimmung, Jugendliche haben das Recht, ihre Interessen selbst zu vertreten – in den Jugendparlamenten, mit den jugendpolitischen Sprecher*innen der Landtagsfraktionen, mit Vertreter*innen des Kinder- und Jugendrats NRW sowie der  Landesschüler*innenvertretung. Für die Mitbestimmung der Jugendlichen ist zudem die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre sowie die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz unerlässlich.

Kinderarmut im Überblick

Ansprechpartner*in

Daniela ErnstLeitung Referat Kinder- und Jugendhilfe

Landesgeschäftsstelle
Kaiser-Wilhelm-Ring 50
50672 Köln

0221 949707-23
ernst(at)asb-nrw.de

Khadija EckloffLandesjugendreferentin

Landesgeschäftsstelle
Kaiser-Wilhelm-Ring 50
50672 Köln

0221 / 949707-24
0221 949707-​19
eckloff(at)asb-nrw.de

Hanna ObertLandesjugendreferentin

Landesgeschäftsstelle
Kaiser-Wilhelm-Ring 50
50672 Köln

0221 949707-22
0221 949707-19
obert(at)asb-nrw.de